Schwerpunkte

Zivilrecht

Unsere Kanzlei berät Sie insbesondere auf dem umfassenden Gebiet des Zivilrechts über Rechtsprobleme bei der Forderungseinziehung, mietrechtlichen und kaufrechtlichen Problemen sowie Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Ich unterstütze Sie selbstverständlich auch bei der Beilegung von Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Aus dem Bereich des Dienst- und Werkvertragsrechts konzentriert sich unsere Kanzlei speziell auf Fragen des Individual-Arbeitsrechts bzw. des Baurechts.

Aufgrund ihrer Spezifik werden diese Gebiete gesondert im nachfolgenden ausgewiesen.

Baurecht

Schwerpunkt bezüglich baurechtlicher Fragen ist das private Baurecht unter Beachtung der besonderen Spezifik des Bauvertragsrechts (VOB, HOAI) sowie die in Zusammenhang mit der Realisierung von Baumaßnahmen und Bauvorhaben spezifischen Fragen der Gewährleistung, Abnahme sowie Regulierung von Werklohnansprüchen. Zu beachten sind insbesondere auch die prozessualen Besonderheiten im Zusammenhang mit der Beweissicherung sowie der Durchsetzung/Abwehr von Mängelbeseitigungskosten und Fragen der Begutachtung von Bauvorhaben.

Arbeitsrecht

Auf arbeitsrechtlichem Gebiet liegt der Schwerpunkt beim individuellen Arbeitsrecht im Zusammenhang mit dem Abschluss der Änderung und Beendigung arbeitsrechtlicher Verträge. Schwerpunktmäßig werden hier
Fragen des Bestandes von arbeitsrechtlichen Verträgen und Ansprüchen stehen, die ihrerseits im Rahmen eines gesonderten arbeitsgerichtlichen Verfahrens schlussendlich zu klären sind. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu bedenken, dass im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren jede Partei unabhängig
vom Ausgang des Verfahrens die entsprechenden außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat.

Familienrecht

Bezüglich vorgenannten Rechtsgebietes konzentriert sich Unterfertigter ausschließlich auf Ehescheidungen und die in diesem Zusammenhang relevanten Themen des Sorgerechts, Umgangsrechts, Unterhaltsrechts sowie der zu klärenden Fragen des Zugewinn und Versorgungsausgleichs.

Gewerblicher Rechtsschutz/Wettbewerbsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit den Regelungen des Urheberrechts bzw. des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.
Schwerpunktmäßig werden die Probleme im Zusammenhang mit dem Internethandel geprüft. Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Erfordernisse, insbesondere im Zusammenhang mit Verbrauchern, ist im Fernabsatz über das Internet prinzipiell der Internetauftritt einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, da das Marktverhalten durch die Mitwettbewerber sowohl in Deutschland als auch darüber hinaus wahrgenommen und entsprechend bei relevanten Verletzungen geahndet werden kann.

Darüber hinaus geht es selbstverständlich auch um die Wahrung eigener Ansprüche gegenüber Mitwettbewerbern sowohl im Hinblick auf das Beachten der Einhaltung der Marktverhaltensregeln als auch der Durchsetzung eines fairen Wettbewerbes.

Insolvenzrecht, Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Das unausweichliche Voranschreiten der Zeit bedingt es, sowohl im Privaten als auch eines eigenen Unternehmens sich Gedanken bezüglich der Regelung der Rechtsnachfolge zu machen und adäquate Regelungen formvollendet zu treffen.

Dies bedeutet einerseits, das ordnungsgemäße Funktionieren von Unternehmen auch für den Fall
zu sichern, wenn eine Erbfolge eintritt als auch stellt dies sicher, steuerrechtlich sinnvolle Lösungen für die Unternehmensnachfolge sowie Vermögensübertragungen zu treffen.

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