Publizitätspflicht für Kleinstunternehmen nach § 325 HGB

Es ist die Zeit des Bundesamtes für Justiz und des Bundesanzeigers. Alle Unternehmen in Deutschland, die als eine Kapitalgesellschaft juristisch agieren, oder als solche an einer Personengesellschaft beteiligt sind, müssen, wie letztere dann auch, ihren „Publizitätspflichten“ nach §§ 325 ff. HGB nachkommen, sonst droht ein Bußgeld von mindestens 2500 Euro. Dies gilt auch für Kleinstunternehmen. Wirtschaftlich ist dies für Staat (Justiz) und dem privat agierenden Bundesanzeiger (DuMont Mediengruppe) schon sehr lukrativ, werden doch alle betroffenen Unternehmen gezwungen, ihre Daten kostenpflichtig an ein Privatunternehmen elektronisch aufbereitet preiszugeben und dafür auch noch an einen privaten Dienstleister zahlen zu müssen, ohne Wahlmöglichkeit des Anbieters für die erzwungene Veröffentlichung. Der Umsatz für den Bundesanzeiger liegt bei ca. 90 Millionen Euro und die Staatskasse wird mindestens 20 Millionen Euro an Bußgeldern und Gerichtskosten erwirtschaften. Der Faktor Recht ist ein Industriezweig, wenn man sich mit den Verfahrensgang in dieser Sparte näher beschäftigt. Bundesamt für Justiz, Bundesanzeiger GmbH und das zuständige Landgericht sind in Bonn zu Hause.

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